Geschäftsbericht 2025

Themenfilter

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäfts­jahr 2025

Grundlagen des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat

Die von der Hauptversammlung festgelegte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 12 der Satzung der HUGO BOSS AG geregelt und gibt sowohl den abstrakten als auch den konkreten Rahmen für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vor. Dadurch ist gewährleistet, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder stets dem Vergütungssystem entspricht, das von der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 beschlossen und von der Hauptversammlung am 14. Mai 2024 unverändert bestätigt wurde.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beinhaltet ausschließlich fixe Bestandteile. Dabei setzt sich die Vergütung aus zwei Komponenten zusammen: einer Festvergütung, abhängig von der Position des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds, sowie einer zusätzlichen Vergütung für die jeweilige Ausschusstätigkeit. Die Vergütungsregelung berücksichtigt damit auch die Vorgaben des DCGK.

Ausgestaltung und Anwendung des Vergütungssystems des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2025

Jedes ordentliche Mitglied des Aufsichtsrats enthält eine jährliche Festvergütung in Höhe von 80 TEUR (Grundbetrag). Der Vorsitzende erhält das 2,5-Fache (200 TEUR) und der stellvertretende Vorsitzende das 1,75-Fache (140 TEUR) dieses Grundbetrags.

Darüber hinaus wird die Mitgliedschaft im Arbeitsausschuss, im Prüfungsausschuss sowie im Personalausschuss mit zusätzlich je 30 TEUR, der Vorsitz in einem dieser Ausschüsse mit zusätzlich je 60 TEUR vergütet. Die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss wird mit zusätzlich 20 TEUR vergütet. Für den Vorsitz und die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss wird keine Vergütung gewährt. Maximal werden lediglich die drei höchstdotierten Ämter in den Ausschüssen zusätzlich vergütet. Diese Regelung führt zur Festsetzung einer individuellen Maximalvergütung für jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrats entsprechend den von dem jeweiligen Mitglied bekleideten Positionen in den Ausschüssen.

Vergütung für Aufsichtsratstätigkeit und Ausschusstätigkeit

Vergütung für AufsichtsratstätigkeitVergütung für AusschusstätigkeitArbeitsausschussPrüfungsausschussPersonalausschussNominierungsausschussVorsitzenderVorsitzenderVorsitzenderVorsitzender60.000 EUR60.000 EUR60.000 EUROrdentliches MitgliedOrdentliches MitgliedOrdentliches MitgliedOrdentliches Mitglied30.000 EUR30.000 EUR30.000 EUR20.000 EUROrdentliches Mitglied80.000 EURGrundbetragStellvertretender Vorsitzender140.000 EUR1,75-Fache des GrundbetragsVorsitzender200.000 EUR2,5-Fache des Grundbetrags

Über die zuvor beschriebene Vergütung hinaus wird keine weitere Vergütung gewährt. Das geltende System sieht folglich weder einen variablen Vergütungsbestandteil noch Sitzungsgelder vor.

Die Vergütung wird nach der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das jeweilige abgelaufene Geschäftsjahr entscheidet, ausgezahlt. Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit eine zeitanteilige Vergütung. Mitgliedern des Aufsichtsrats werden Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, erstattet. Eine etwaige Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft vergütet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen, und dieses Recht ausüben.

Im Geschäftsjahr 2025 wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat in allen Aspekten wie in § 12 der Satzung der Gesellschaft geregelt angewendet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2024 keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden darüber hinaus weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.

Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Aufsichtsrats

Die folgende Tabelle stellt die den amtierenden und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im Geschäftsjahr 2025 gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft ist die Aufsichtsratsvergütung insgesamt nach der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr entscheidet, fällig. Im Ausweis für das Geschäftsjahr 2025 handelt es sich um die für die Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2025 gewährte Festvergütung (Auszahlung im Geschäftsjahr 2026) und die gewährte Vergütung für Ausschussmitgliedschaften im Geschäftsjahr 2025 (Auszahlung im Geschäftsjahr 2026).

Gewährte und geschuldete Vergütung

 

 

 

 

Festvergütung
(Grundbetrag)

 

Vergütung für Ausschusstätigkeit

 

Gesamt-
vergütung

Amtierende Aufsichtsratsmitglieder

 

2025

 

2024

 

2025

 

2024

 

2025

 

2024

Stephan Sturm, Vorsitzender
(seit 15. Mai 2025)

 

in TEUR

 

126

 

0

 

95

 

0

 

221

 

0

 

in %

 

57

 

0

 

43

 

0

 

100

 

0

Sinan Piskin,
Stellvertretender Vorsitzender

 

in TEUR

 

140

 

140

 

90

 

90

 

230

 

230

 

in %

 

61

 

61

 

39

 

39

 

100

 

100

Iris Epple-Righi

 

in TEUR

 

80

 

80

 

30

 

30

 

110

 

110

 

in %

 

73

 

73

 

27

 

27

 

100

 

100

Katharina Herzog

 

in TEUR

 

80

 

80

 

30

 

30

 

110

 

110

 

in %

 

73

 

73

 

27

 

27

 

100

 

100

Dr. Claudia Hülsken
(seit 15. Mai 2025)

 

in TEUR

 

50

 

0

 

19

 

0

 

69

 

0

 

in %

 

72

 

0

 

28

 

0

 

100

 

0

Andreas Kurali
(seit 15. Mai 2025)

 

in TEUR

 

50

 

0

 

38

 

0

 

88

 

0

 

in %

 

57

 

0

 

43

 

0

 

100

 

0

Daniela Liburdi

 

in TEUR

 

80

 

80

 

49

 

30

 

129

 

110

 

in %

 

62

 

73

 

38

 

27

 

100

 

100

Luca Marzotto

 

in TEUR

 

80

 

80

 

73

 

60

 

153

 

140

 

in %

 

52

 

57

 

48

 

43

 

100

 

100

Laura Micati
(seit 15. Mai 2025)

 

in TEUR

 

50

 

0

 

19

 

0

 

69

 

0

 

in %

 

72

 

0

 

28

 

0

 

100

 

0

Michael Murray
(seit 15. Mai 2025)

 

in TEUR

 

50

 

0

 

32

 

0

 

82

 

0

 

in %

 

61

 

0

 

39

 

0

 

100

 

0

Tanja Silvana Nitschke

 

in TEUR

 

80

 

80

 

30

 

30

 

110

 

110

 

in %

 

73

 

73

 

27

 

27

 

100

 

100

Christina Rosenberg

 

in TEUR

 

80

 

80

 

30

 

30

 

110

 

110

 

in %

 

73

 

73

 

27

 

27

 

100

 

100

Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder

 

2025

 

2024

 

2025

 

2024

 

2025

 

2024

Andreas Flach
(bis 15. Mai 2025)

 

in TEUR

 

30

 

80

 

11

 

30

 

41

 

110

 

in %

 

73

 

73

 

27

 

27

 

100

 

100

Gaetano Marzotto
(bis 15. Mai 2025)

 

in TEUR

 

30

 

80

 

18

 

50

 

48

 

130

 

in %

 

63

 

62

 

38

 

38

 

100

 

100

Bernd Simbeck
(bis 15. Mai 2025)

 

in TEUR

 

30

 

80

 

22

 

60

 

52

 

140

 

in %

 

58

 

57

 

42

 

43

 

100

 

100

Robin J. Stalker
(bis 15. Mai 2025)

 

in TEUR

 

30

 

80

 

22

 

60

 

52

 

140

 

in %

 

58

 

57

 

42

 

43

 

100

 

100

Hermann Waldemer
(bis 15. Mai 2025)

 

in TEUR

 

74

 

200

 

55

 

150

 

129

 

350

 

in %

 

57

 

57

 

43

 

43

 

100

 

100

In den Geschäftsjahren 2025 und 2024 wurden keinen weiteren ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die in den letzten zehn Geschäftsjahren tätig waren, Vergütungen gewährt und geschuldet.

Die Arbeitnehmervertreter, die Mitglied in einer Gewerkschaft sind, werden ihre Vergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abführen.