HUGO BOSS erkennt die potenziellen Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit und Beschaffungsaktivitäten auf Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette an. Entsprechende Risiken können sowohl auf Tier-1-Ebene als auch in weiter vorgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette auftreten, insbesondere in arbeitsintensiven Regionen, in denen in Teilen der Branche weiterhin strukturelle Herausforderungen wie unsichere Beschäftigungsverhältnisse, niedrige Löhne, überlange Arbeitszeiten, Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit und sozialer Dialog, geschlechtsbezogene Disparitäten, menschenrechtsbezogene Risiken, insbesondere im Hinblick auf Kinder- und Zwangsarbeit, sowie Risiken für Gesundheit und Sicherheit bestehen.
In Übereinstimmung mit den EU-„Quick-Fix“-Erleichterungen für das Geschäftsjahr 2025 wendet HUGO BOSS ausgewählte Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung zu ESRS S2 an. Entsprechend wurde S2 zwar als wesentlich eingestuft, das vorliegende Kapitel enthält jedoch zusammengefasste Angaben mit Fokus auf zentrale Richtlinien, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen des Konzerns in Bezug auf Tier-1-Lieferanten. Lieferanten der Tier-2-Ebene und vorgelagerter Stufen der Wertschöpfungskette sind nicht Gegenstand der Berichterstattung, auch wenn diese Stufen direkte Lieferanten umfassen.
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
HUGO BOSS hat seine Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte und Arbeitsbedingungen in einem umfassenden Richtlinienrahmen fest verankert. Dieser umfasst insbesondere den Lieferantenverhaltenskodex (Supplier Code of Conduct, SCoC), die Grundsatzerklärung und die Richtlinie zur Wahrung der Menschenrechte sowie die Richtlinie zum Umgang mit Kinder- und Zwangsarbeit. Diese Richtlinien definieren die Erwartungen an sämtliche Geschäftspartner und Produktionsstätten und decken unter anderem Aspekte wie Arbeitszeiten, angemessene Entlohnung, Vereinigungsfreiheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie den Zugang zu Beschwerdemechanismen ab. Der Lieferantenverhaltenskodex sowie die zugehörigen Richtlinien oder gleichwertige Standards sind integraler Bestandteil des vertraglichen Rahmens mit allen direkten Lieferanten. Weiterführende Informationen zur Richtlinie zur Wahrung der Menschenrechte sind im Kapitel „Eigene Belegschaft“ enthalten. Ergänzende Angaben zum Lieferantenverhaltenskodex finden sich im Kapitel „Governance“. Eigene Belegschaft, Governance
Ziele in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
HUGO BOSS hat ein fortlaufendes Ziel definiert, wonach mindestens 90 % des Beschaffungsvolumens von Tier-1-Lieferanten (einschließlich eigener Produktionsstätten) bezogen werden sollen, die eine der beiden höchsten Social-Compliance-Leistungsstufen („gut“ oder „zufriedenstellend“) innerhalb des unternehmenseigenen fünfstufigen Bewertungssystems erreichen. Die Bewertung „gut“ bezieht sich auf Lieferanten, die die notwendigen Aktivitäten für sichere und faire Arbeitsbedingungen in ihren Managementsystemen verankert haben und ihre soziale Verantwortung sehr gut wahrnehmen. Die Bewertung „zufriedenstellend“ bezieht sich auf Lieferanten, die die Notwendigkeit sicherer und fairer Arbeitsbedingungen erkennen und entsprechende Maßnahmen zu deren Umsetzung definiert haben. Die Einhaltung der Compliance-Anforderungen wird regelmäßig durch Audits, Selbstauskünfte oder anerkannte externe Social-Compliance-Zertifikate überprüft. Im Geschäftsjahr 2025 wurde bereits ein Anteil von 94 % erreicht, was den kontinuierlichen Fortschritt bei der Stärkung sozialer und arbeitsrechtlicher Standards innerhalb der Tier-1-Lieferantenbasis widerspiegelt. Dieses fortlaufende Ziel löst zwei zuvor befristete Ziele frühzeitig ab, die im Geschäftsjahr 2025 ausgelaufen wären. Während deutliche Fortschritte erzielt wurden, wurden die definierten Zielwerte −100 % Bezug von Tier-1-Lieferanten mit einem der beiden höchsten Leistungsstufen sowie 80 % Bezug von Lieferanten mit der höchsten Leistungsstufe – nicht vollständig erreicht.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Wir verfolgen einen risikobasierten Ansatz bei der Auditierung unserer Tier-1-Lieferanten (einschließlich eigener Produktionsstätten). Bei festgestellten Nichteinhaltungen werden entsprechende Korrekturmaßnahmenpläne umgesetzt. Im Rahmen unseres Sustainable-Supply-Chain-(SSC)-Programms wird die Einhaltung der SCoC-Anforderungen als Bestandteil unseres umfassenden Due-Diligence-Prozesses für Menschrechte systematisch überwacht. Dieser Prozess umfasst auch die Identifizierung und Bewertung wesentlicher arbeitsbezogener Risiken über die Tier-1-Ebene hinaus in der weiter vorgelagerten Wertschöpfungskette.
Wir pflegen langfristige Partnerschaften mit unseren Lieferanten, um kontinuierliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der sozialen Compliance zu fördern. Zur Stärkung der lokalen Umsetzungskompetenz binden wir Lieferanten zudem über Schulungen, Kanäle zur Mitsprache der Beschäftigten sowie Zugang zu Beschwerdemechanismen ein. Darüber hinaus arbeiten wir aktiv mit externen Stakeholdern zusammen – darunter NGOs, Gewerkschaften sowie Multi-Stakeholder-Initiativen wie die Fair Labor Association (FLA) und das International Accord for Health and Safety in the Textile and Garment Industry sowie das Bangladesh Accord on Fire and Building Safety – um systemische Verbesserungen der Arbeitsstandards in der Bekleidungsindustrie voranzutreiben.
Weitere Informationen zum Management von Lieferantenbeziehungen, unserer Hinweisgeberrichtlinie, den Beschwerdemechanismen sowie Zahlungspraktiken finden sich im Kapitel „Governance“. Ergänzende Angaben zu unserem Ansatz im Umgang mit Lieferanten und Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sind zudem auf unserer Unternehmenswebsite verfügbar. Governance