Geschäftsbericht 2025

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Rückblick auf das Geschäfts­jahr 2025 aus Vergütungs­sicht

Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Der Bericht über die den amtierenden und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der HUGO BOSS AG im Geschäftsjahr 2024 gewährten bzw. geschuldeten Vergütungen wurde gemäß § 162 AktG erstellt. Die für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesene Vergütung basiert auf dem Vergütungssystem für den Vorstand, das auf der Hauptversammlung 2021 mit großer Mehrheit genehmigt wurde (Vergütungssystem 2021; Zustimmungsquote: 93,83 %). Auf der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 erhielt der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 eine Zustimmungsquote von 67,96 % gemäß § 120a Abs. 4 AktG. Der Aufsichtsrat und der Vorstand führen dieses Ergebnis in erster Linie auf mögliche Bedenken hinsichtlich der „CEO Investment Opportunity“ zurück, die ausdrücklich nicht Teil des Vergütungssystems ist und am Ende dieses Kapitels näher erläutert wird.

Billigung des überarbeiteten Vergütungssystems für den Vorstand

Vor dem Hintergrund der Abstimmungsergebnisse zum Vergütungsbericht der letzten Jahre, des kontinuierlichen Feedbacks aus dem Kapitalmarkt und der Verpflichtung des Unternehmens, sich auch künftig an den sich weiterentwickelnden Best Practices der Corporate Governance auszurichten, hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2025 bestimmte Aspekte des Vergütungssystems des Vorstands gründlich überprüft und weiter verfeinert. Infolgedessen und im Rahmen des regulären Abstimmungszyklus wurde der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 ein überarbeitetes Vergütungssystem vorgelegt (Vergütungssystem 2025). Das Vergütungssystem 2025 gilt für alle Neubesetzungen und Vertragsverlängerungen ab dem 1. Januar 2025. Das überarbeitete Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung mit einer Zustimmungsrate von 71,05 % genehmigt. Wie in den Vorjahren führen der Aufsichtsrat und der Vorstand dieses Ergebnis in erster Linie auf mögliche Bedenken hinsichtlich der „CEO Investment Opportunity“ zurück, die ausdrücklich nicht Teil des Vergütungssystems ist. In den folgenden Abschnitten dieses Vergütungsberichts wird das Vergütungssystem 2021 beschrieben und, soweit relevant, werden die im Rahmen des Vergütungssystems 2025 eingeführten spezifischen Anpassungen entsprechend erläutert.

Anwendung des Vergütungssystems für den Vorstand im Geschäftsjahr 2025

Im Geschäftsjahr 2025 gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand der HUGO BOSS AG. Im Mai 2025 wurde Oliver Timm bis zum 31. Dezember 2028 erneut zum Mitglied des Vorstands und Deputy CEO ernannt, wobei sein Dienstvertrag entsprechend verlängert wurde.

Im Geschäftsjahr 2025 unterlagen die Vergütungen von Daniel Grieder und Yves Müller dem Vergütungssystem 2021, während die Vertragsverlängerung von Oliver Timm die Regelungen des Vergütungssystems 2025 beinhaltet. Die in diesem Bericht dargestellten Merkmale finden sich sowohl im Vergütungssystem 2021 als auch im Vergütungssystem 2025 wieder. Etwaige Abweichungen zwischen den Vergütungssystemen sind in diesem Bericht dargestellt.

Der Personalausschuss überprüft regelmäßig die Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung der Vorstandsmitglieder und schlägt dem Aufsichtsrat bei Bedarf Anpassungen vor, um innerhalb des geltenden Rahmens eine marktübliche und zugleich wettbewerbsfähige Vergütung für die Vorstandsmitglieder sicherzustellen. Im Rahmen des regulären Abstimmungszyklus wurde die Angemessenheit zuletzt im September 2024 überprüft. Dabei wurde die Vorstandsvergütung unter Berücksichtigung der Größenkriterien Umsatz, Mitarbeiter und Marktkapitalisierung den Unternehmen des DAX und MDAX sowie relevanten Wettbewerbern gegenübergestellt (horizontale Prüfung der Angemessenheit). In diesem Zusammenhang wurde die maximale Vergütung nach oben angepasst, um den Marktentwicklungen angemessen Rechnung zu tragen und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Die Angemessenheitsprüfung der Vorstandsvergütung innerhalb des Konzerns erfolgt darüber hinaus jährlich anhand der Entwicklung der Vorstandsvergütung im Vergleich zur Entwicklung der Vergütung des oberen Führungskreises, definiert als die erste Managementebene unterhalb des Vorstands, und zur Entwicklung der Vergütung der Belegschaft insgesamt, definiert als Durchschnittsvergütung der Vollbeschäftigten des Konzerns (vertikale Prüfung der Angemessenheit).

HUGO BOSS ist fest entschlossen, nachhaltiges, profitables Wachstum voranzutreiben. Die im Dezember 2025 eingeführte Strategie CLAIM 5 TOUCHDOWN soll dieses Ziel unterstützen und die Position des Unternehmens im globalen Premium-Bekleidungsmarkt weiter stärken. Das Vergütungssystem des Vorstands ist so gestaltet, dass es starke Anreize für die erfolgreiche Umsetzung dieser Strategie bietet. Folglich ist die Vergütung des Vorstands eng mit der Konzernstrategie verknüpft, wobei die leistungsbezogenen Vergütungskomponenten (STI und LTI) unter anderem auf der Entwicklung finanzieller Leistungskriterien wie Umsatz, operatives Ergebnis (EBIT) und Gesamtkapitalrendite (ROCE) basieren. Die Einbeziehung nichtfinanzieller Leistungskriterien unterstreicht zudem die Verantwortung des Unternehmens für Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) sowie das Ziel einer nachhaltigen, langfristig erfolgreichen Geschäftsentwicklung.

Im Geschäftsjahr 2025 agierte HUGO BOSS in einem herausfordernden globalen Marktumfeld, das auf der allgemeinen Geschäftsentwicklung lastete. Entsprechend dieser Entwicklung belief sich die Gesamtzielerreichung für den Short-Term-Incentive (STI) im Jahr 2025 auf 80 %. Im Gegensatz dazu beträgt die finale Zielerreichung für die im Geschäftsjahr 2022 aufgelegte Tranche des Long Term Incentives (LTI) (LTI 2022–2025) 143 % des Zielwerts (Auszahlung im Geschäftsjahr 2026), was die robuste Performance gegenüber den definierten finanziellen und nichtfinanziellen Zielen über den dreijährigen Performance-Zeitraum widerspiegelt.

Von den im Vergütungssystem gemäß den rechtlichen Vorgaben verankerten Möglichkeiten, vorübergehend vom Vergütungssystem abzuweichen oder bei Vorliegen bestimmter Umstände Anpassungen bei der Zielerreichung vorzunehmen, hat der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr keinen Gebrauch gemacht.

Der vorliegende Vergütungsbericht, der gemeinsam durch den Vorstand und den Aufsichtsrat erstellt wird, wurde durch den Abschlussprüfer im Rahmen der gesetzlich erforderlichen formellen Prüfung gemäß § 162 Abs. 3 AktG geprüft. Der entsprechende Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist diesem Vergütungsbericht beigefügt. Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG

Anwendung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2025

Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde von der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 beschlossen und von der Hauptversammlung am 14. Mai 2024 mit einer Mehrheit von 98,91 % unverändert bestätigt. Das Vergütungssystem wurde im Geschäftsjahr 2025 vollständig wie in § 12 der Satzung der Gesellschaft geregelt angewendet.

Im Geschäftsjahr 2025 wurde der Aufsichtsrat der HUGO BOSS AG wie geplant auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2025 wiedergewählt. Unter den Anteilseignervertretern wurden Iris Epple-Righi, Luca Marzotto und Christina Rosenberg wiedergewählt, während Stephan Sturm, Andreas Kurali und Michael Murray als neue Mitglieder hinzukamen. Die bisherigen Vertreter Hermann Waldemer, Gaetano Marzotto und Robin J. Stalker standen nicht zur Wiederwahl. Die Arbeitnehmervertreter wurden bereits im März separat gewählt und nahmen ihr Mandat nach der Hauptversammlung auf. Katharina Herzog, Daniela Liburdi, Tanja Silvana Nitschke und Sinan Piskin wurden wiedergewählt, während Dr. Claudia Hülsken und Laura Micati als neue Mitglieder Andreas Flach und Bernd Simbeck ablösten. Die Amtszeit des neu gewählten Aufsichtsrats läuft bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2030, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließen wird. Unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung 2025 wurde Stephan Sturm einstimmig zum Vorsitzenden gewählt und Sinan Piskin zum stellvertretenden Vorsitzenden wiedergewählt. Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft erhalten alle neu berufenen und ausscheidenden Mitglieder eine anteilige Vergütung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025.